GKind Umfrage zu Bettenkapazitat unter COVID-19 Vorgaben

08.07.2020

Umfrage zu den möglichen Auswirkungen der aktuellen Hygienevorgaben zur Covid-19 Pandemie auf die Hochbelegungsphase im Winterhalbjahr 2020/2021 (bundesweit und Bundesland Hessen)

Wie sieht die  Bettenversorgung in der Pädiatrie unter COVID-19 Hygienevorgaben in der bevorstehenden Infektsaison 2020/2021 aus. Auf 6 konkrete Fragen antworteten 110 Kliniken. Fazit: Bundesweit stehen unter „Corona Bedingungen“ noch ca. 89 % der Betten gemessen an der Vorjahresbelegung zur Verfügung! Ausweichkapazitäten wurden zu 68% mit Nein beantwortet. Die Ergebnisse im Detail sind den GKind Folien zu entnehmen.

In Hessen wurden die Ergebnisse der Umfrage zum Anlass genommen, an das Sozialministerium Vorschläge zur Vermeidung von Kapazitätsüberschreitungen der Kinderkliniken in Hessen zu formulieren:

• Schaffung von flächendeckenden Möglichkeiten zur rascheren Testung auf Covid-19 für die Kinderkliniken, um unnötige Isolierungen zu reduzieren/ zu vermeiden.

• Vorhaltung / Reservierung von zusätzlichen Kapazitäten (z.B. über Module für Patientenzimmer) für die Kindernotaufnahme auf dem Klinikgelände zur Pufferung bis zum Vorliegen der Testergebnisse für Patienten und Begleitperson/-en, oder, falls auf Klinikgelände nicht möglich, Notfallkapazitäten in der Nähe, in einer Stadt oder einer Region, z.B. http://www.cadolto.com/produkte/medizinische_gebaeude/pflege/ oder https://www.adk.info/index.php/modulare-gebaeude.de.html

• Vorgaben (Stufenplan) des Landes an die Kinderkliniken, wie bei Überschreitung der Bettenkapazitäten und fehlender Verlegungsmöglichkeit zu verfahren ist (ggfls. in Abstimmung mit päd. Infektiologen und RKI), möglichst bis Ende Juli 2020

• Aussetzen der G-BA-Richtlinien im päd. Bereich bis mind. 31.03.2021

• Leerstandspauschalen in der Kinder– und Jugendpsychiatrie bzw. Psychosomatik. Wenn Betten aus diesem Bereich nicht belegt werden können, um sie für die somatische Versorgung zur Verfügung zu stellen, oder weil Personal umgeschichtet werden muss, sind die Ausgleichszahlungen mit 280 € zu niedrig und decken die Kosten nicht. Hier bitten wir Sie, sich wie bereits von der HKG gefordert, für einen Verrechnungssatz von 480€ einzusetzen.

• Finanzierung von Abstrichen bei Begleitpersonen.