Änderung EBM

01.04.2017

Betrifft die ambulante Notfallversorgung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) hat mit Wirkung ab 01.04.17 beschlossen, dass ambulante Vorstellungen von „Bagatellfällen“ nur noch mit einer Abklärungspauschale vergütet werden sollen. Danach können in Zeiten, in denen eine vertragsärztliche Versorgung durch die Niedergelassenen vorgehalten wird, nur noch die Ziffern 01205 (4,74 €, 7-21 Uhr) oder 01207 (8,42 €, 21-7) in Rechnung gestellt werden. Wir alle wissen, dass Bagatellfälle aus Sicht der Eltern oft keine sind. Die Idee nach einer kurzen Abklärung (die durch einen Arzt/eine Ärztin erfolgen muss) die Eltern danach zum niedergelassenen zu schicken, wird auf große Freude bei den Eltern stoßen. Positiv zu bewerten ist, dass es bei komplexeren Fällen die Möglichkeit für zusätzliche anrechenbare Ziffern gibt. Da sicher ein Großteil der in unseren Kliniken immer mehr auch zu Praxiszeiten auflaufenden Patienten „Bagatellfälle“ sind, wird unterm Strich die Finanzierung der Notfallambulanzen wohl schlechter werden. Der richtige Ansatz der KBV, die zunehmende Überflutung der Notfallambulanzen an den Kliniken zu bremsen, wird mit dieser Lösung sicher nicht umsetzbar sein. Diskussion mit dem KVen vor Ort sind womöglich am zielführendsten, da die vor Ort Bedingungen und Regelungen doch sehr unterschiedlich sind.